[ Auszug: (1) Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung
vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung mit
dem Eintritt der Be ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]
[ BGB Aufschiebende und auflösende Bedingung ] [ BGB Rückbeziehung ] [ BGB Haftung während der Schwebezeit ] [ BGB Unwirksamkeit von Verfügungen während der Schwebezeit ] [ BGB Verhinderung oder Herbeiführung des Bedingungseintritts ] [ BGB Zeitbestimmung ]